Das neue Forschungszulagengesetz - FZulG ermöglicht die Förderung von FuE-Vorhaben für alle deutschen Unternehmen. Dabei wird die Förderung für FuE-Vorhaben ab dem 1.01.2020 rückwirkend über die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung durch das BMF vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet bzw. bei Überschreiten der Steuer direkt erstattet. Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage ist eine Bescheinigung über das FuE-Vorhaben, die bei verschiedenen Bescheinigungsstellen beantragt werden kann.
FuE-Vorhaben im eigenen Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen/Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Personalkosten für die im FuE-Vorhaben eingesetzten Mitarbeiter sowie Auftragsforschung. Materialkosten, Reisekosten, Fremdleistungen o.ä. sind nicht förderfähig.
Unternehmen aller Größenordnungen und Rechtsformen
Personalkosten: 25 % bis zu max. 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (d.h. Bemessungsgrundlage 4 Mio. €)
Auftragsforschung: 15 %
Spezialfall forschende Einzelunternehmer: 40 € je Arbeitsstunde
Die Forschungszulage ist themenoffen und umfasst Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung.
Jederzeit. Wir raten aber zu einer frühzeitigen Beantragung zum Ende des Wirtschaftsjahres, um keine Verzögerungen bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung zu verursachen.
Da die Bescheinigungsstelle noch sehr jung ist, kann hier keine verlässliche Prognose abgegeben werden. Aber der Vergleich mit anderen Ländern, die seit längerem eine vergleichbare steuerliche Förderung anbieten, zeigt, dass die Bescheinigung ca. 1 - 3 Monate dauern könnte.
Wir unterstützen Sie bereits während Ihrem FuE-Projekt, um alle Kriterien der Forschungszulage zu erfüllen. Wir erstellen für Sie den kompletten Antrag für die Bescheinigung der Forschungszulage und betreuen Sie bis zur Erteilung der Bescheinigung.
Für alle steuerlichen Fragen bzgl. der Forschungszulage stehen wir in enger Verbindung mit der Steuerkanzlei Egglseder GmbH Steuerberatungsgesellschaft, womit wir alle Aspekte der Forschungszulage für Sie kompetent und unkompliziert abdecken können.
Ob das Forschungszulagengesetz das passende Förderprogramm ist, können wir gerne mit Ihnen herausfinden.
Wir finden für Sie das richtige Fördermittelprogramm und bringen Ihre Idee auf den Weg.
Lernen Sie uns kennen.
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